Haftstrafen wegen Hinterziehung von Biersteuer in Millionenhöhe
Landgericht Hof verurteilt Männer schärfer als von Anklage gefordert
Die Hinterziehung von Biersteuer in hoher Millionenhöhe bringt drei Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis. In einem Prozess wegen besonders schwerer Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte das Landgericht Hof am Mittwoch einen der Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Haft, einen weiteren zu drei Jahren und den dritten zu zweieinhalb Jahren Haft.
Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinaus, die beide Bewährungsstrafen von höchstens zwei Jahren gefordert hatten. Aufgrund der hohen kriminellen Energie der international agierenden Täter und aufgrund des hohen Steuerschadens sah das Gericht laut dem Urteil keinen Spielraum.
Den Angaben zufolge kamen nach Daten aus den Frachtpapieren insgesamt 2300 Lkw-Ladungen Bier aus Frankreich zu einer Speditionsfirma in Hof. Tatsächlich sei bei der Spedition aber etwa 80 Mal pro Woche immer das gleiche Bier vorgefahren worden. Dieses stammte auch nicht aus Frankreich, sondern aus einem Lager der Angeklagten. Das Bier aus Frankreich sei nach Großbritannien geschmuggelt worden, wo die Biersteuer etwa zehnmal so hoch sei wie in Deutschland.
Der verursachte Steuerschaden betrug den Angaben zufolge bei zwei Verurteilten rund 23 Millionen Euro, bei dem dritten rund dreizehn Millionen Euro. Der Steuerschaden entstand demnach, weil die Biersteuer bei der Entnahme des Biers aus dem Lager in Frankreich nicht entrichtet wurde.
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