Finanzministerium weist Bericht zu Festhalten am Soli zurück
Sprecher: Es bleibt bei Abschmelzung bis 2030
Das Bundesfinanzministerium hat einen Bericht zurückgewiesen, wonach Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) die geplante Abschaffung des Solidaritätszuschlages wieder in Frage stellt. Vielmehr bleibe es bei dem Vorhaben, „den Solidaritätszuschlag ab 2020 bis 2030 in elf gleichmäßigen Schritten auf Null abzusenken“, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin. Zuvor hatte ein Schreiben des Ressorts an den Finanzausschuss für Verwirrung gesorgt.
Wie die „Märkische Oderzeitung“ und die „Südwestpresse“ berichtet hatten, heißt es in einem Schreiben von Finanz-Staatssekretär Michael Meister (CDU) an den Bundestags-Finanzausschuss: „Aktuell wird kein Szenario für den Abbau des Solidaritätszuschlages entwickelt.“ Begründet wurde dies den Zeitungen zufolge damit, dass durch die Vereinbarungen zum Länderfinanzausgleich eine neue rechtliche Grundlage für den Soli entstanden sei, indem ab 2020 neue Zuweisungen für die ostdeutschen Ländern eingeführt würden.
Der Ministeriumssprecher bestätigte die Existenz des Schreibens, erklärte aber, die bekannt gewordene Aufzeichnung sei „eine reine Sachstandsbeschreibung des geltenden Rechts“. Weiter stellte er klar: „Die Pläne des Bundesfinanzministers für eine Abschmelzung des Solidaritätszuschlages mit Beginn der nächsten Legislaturperiode sind davon nicht berührt.“
Der Soli war erstmals 1991 eingeführt worden, um die Kosten der Einheit zu finanzieren. Das Volumen liegt im laufenden Jahr bei 16,6 Milliarden Euro. Schäuble hatte eine Abschaffung lange abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, den Soli in die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu integrieren. Nach langen Debatten hatte er aber dann eingelenkt und der Abschmelzung zugestimmt.
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