Bundesrat dringt auf Reform der Grundsteuer

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Bislang gelten bei Grundstücken veraltete Bemessungsgrundlagen

Der Bundesrat dringt auf eine Reform der Grundsteuer. Die Länderkammer beschloss am Freitag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Steuer für Grundstücke und deren Bebauung neu bemessen werden soll. Bislang basiert die Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen bundesweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten ab 2022 neu bewertet werden. Anschließend sollen die Werte regelmäßig aktualisiert werden.

Die Länder fordern, dass unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen werden, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird dann zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. 

Der Bundesratsbeschluss umfasst das eigentliche Gesetz zur Grundsteuer sowie den Entwurf für eine Grundgesetzänderung, über die der Bund die nötige Gesetzgebungskompetenz erhalten soll. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesinitiative müssen sich nun Bundestag und Bundesregierung befassen.

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