Leistungsportfolio

Leistungsportfolio

Kein Mandat ist uns zu klein – oder zu groß

Ob Sie als Privatperson Hilfe bei Ihrer Steuererklärung brauchen oder jemand suchen, der die Lohnabrechnung für mehr als 1.000 Mitarbeiter bewältigen kann:

Bei uns sind Sie immer in den besten Händen.

Damit Sie nichts übersehen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, nehmen wir Ihnen die jährlichen Erklärungspflichten ab. Wir unterstützen Sie darüber hinaus auch bei anlassbezogenem Beratungsbedarf — wie z.B. bei Schenkung/Erbschaft, Nachfolgeberatung, Transaktionen — umfassend in der Gestaltungs- als auch in der Abwicklungsphase. Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Behörden erledigen wir dabei für Sie. Wir stellen alle notwendigen Steuerklärungen und Anträge und wahren Ihre Rechte durch fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen.
Wir machen Ihre Steuerbelastung planbar. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihnen zu zeigen, mit welchen Beträgen Sie rechnen können und welche wirtschaftlich sinnvollen Gestaltungen zu einer Minderung der Steuerbelastung führen würden.
Basierend auf Ihren Wünschen, können die angebotenen Dienstleistungen sehr individuell in Anspruch genommen werden. Es besteht die Möglichkeit von der Unterstützung im geringen Umfang bis zum allumfänglichen Service.
Für unsere Mandanten führen wir, im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes, sämtliche Firmenanmeldungen und Registrierungen bei Ämtern und Behörden durch.

Das Rechnungswesen stellt nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten dar, es ist vor allem auch ein ganz wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch bei der Entwicklung und der verständlichen Darstellung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

Die Führung der Finanzbuchhaltung durch unser Unternehmen hat für Ihr Unternehmen daher viele Vorteile. Zum Beispiel sparen Sie nicht unerhebliche Kosten für Soft- und Hardware, Personal, Büroausstattung und vieles mehr. Außerdem profitieren Sie von unserer Erfahrung und Professionalität, der Übertragung der Haftung und Interdisziplinarität.

Mit uns haben Sie Berater an Ihrer Seite, die mitdenken und sich aktiv an der Entwicklung Ihres Unternehmens beteiligen.

Neben dem üblichen Weg, die Buchhaltung auf unserem DATEV-System zu erstellen, können wir auch im Wege eines Fernzugangs oder anderer technischer Lösungen auf Ihrem hauseigenen System buchen. Hier können Sie auf unsere langjährige Erfahrung mit vielen gängigen Buchhaltungssystemen (z.B. SAP, Oracle, Intacct, etc. ) zugreifen.

Leistungsbestandteile

  • DATEV Unternehmen online (auf Wunsch: digitales belegloses Buchen) Kontokorrentbuchhaltung (Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Führung einer ,Offenen-Posten-Liste‘ für Kunden, als auch für Lieferanten unserer Mandanten
  • Mahnwesen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs
  • Einrichtung, Führung und ggf. Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Treuhandkonten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen
  • Laufende Pflege des Anlagevermögens

Wir führen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen von einem bis zu mehreren hundert Arbeitnehmern durch. Dabei unterstützen wir die Mandanten schon bei der Erhebung und Verwaltung ihrer Personaldaten. Der Arbeitgeber kann bei den Auswertungen wie Lohnjournal, Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen, Buchungslisten sowie Zahlungsträgern frei wählen. Wir verwalten für ihn alle notwendigen Dokumente für mögliche Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Wir beraten Sie bei Bedarf auch zu Aktien-Optionen, Aktiensparplänen, Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder internationalem Gehaltssplitting. Ob per E-Mail, als Download oder per Post — unsere Mandanten entscheiden in welchem Umfang und auf welchem Wege sie ihre Lohnabrechnungen und Auswertungen erhalten möchten. Mittels einer ‚Digitalen Personalakte’ besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die zur Gehaltsabrechnung notwendigen Dokumente, wie beispielsweise Arbeitsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen, einfach online zu tauschen und das einfach, schnell und sicher.

Besonders bei Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des Baugewerbes und der Fleischwirtschaft stellt die Lohn- und Gehaltsabrechnung besondere Anforderungen und es sind weitere sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu beachten. Durch unsere ausgewiesene Expertise in diesen Branchen agieren wir hier äußerst erfahren, professionell und unbürokratisch.

Im grenzüberschreitenden Bereich können wir unsere Mandanten aufgrund der jahrzehntelangen Betreuung von deutschen Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Repräsentanzen international operierender Unternehmen besonders routiniert und professionell in allen Bereichen und Varianten der Lohn- und Gehaltsabrechnung beraten. Dabei können wir das gesamte Spektrum anbieten – von der Betreuung sogenannter NREs, welche lediglich sozialversicherungsrechtlich zu registrieren sind, bis hin zur Abrechnung von Aktienoptionen und der Entsendung von Arbeitnehmern bei weltweit operierenden Konzernen.

Leistungsbestandteile

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen und gesetzesgemäße Datenübermittlung an Finanzämter, Banken und Krankenkassen
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Erstellen von Meldungen an die Sozialversicherung
  • Gesamtes Bescheinigungs- und Antragswesen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Erstellung von Statistiken (z.B. Übersicht über Stundenlöhne oder Personalkosten) Direktversand der Abrechnung an die Arbeitnehmer per Post oder papierlos als elektronische Gehaltsabrechnung
  • Einrichtung und Betreuung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen von Arbeitnehmern sog. NRE (non-registered-entiy)
  • Erstellen monatlicher Payroll-Reportings

In Abstimmung mit Ihnen werden aus selbst erstellten Buchhaltungen oder auch den uns übergebenen Jahresverkehrszahlen die jährlichen Bilanzen sowie die betrieblichen Steuererklärungen nach den deutschen Rechtsvorschriften, und sofern benötigt unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Ihres firmeninternen Controlling, erstellt. Alle notwendigen Dokumente werden in Übereinstimmung mit den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen für die jährliche Abschlussprüfung vorbereitet und zusätzlich in unserer digitalen Dokumentenablage gesichert.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit internationalen Konzernen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften, wird der Jahresabschluss auch nach den individuellen Wünschen der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt.

Auch die Übernahme von umfangreichen Daten aus kanzleifremden Anwendungssystemen wie z.B. SAP, Oracle, Netsuite, Intacct, etc. kann von uns durchgeführt werden.

Für Freiberufler und Selbständige/Gewerbetreibende, welche keiner gesetzlichen Buchführungspflicht unterliegen, bieten wir die erforderliche, jährliche Einnahmen-Überschussrechnung und weitere gewünschte Jahresabschlussauswertungen an.

Leistungsbestandteile

  • Jahresabschluss bei sog. ,Bilanzierern‘ und gesetzl. Buchführungspflichtigen:
  • Bilanz, sowohl Handels- als auch Steuerbilanz (mit Anhang)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Elektronische Veröffentlichung im Bundesanzeiger Verlag
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der e-Bilanz
  • Einnahmen—Überschuss-Rechnung nach §4 (3) EStG
  • Sämtliche betriebliche Steuererklärungen (Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer, Feststellungserklärungen u.a.)

Die Frage, was ein Unternehmen oder ein Anteil daran tatsächlich wert ist, kann sich aus vielfältigen Gründen stellen. Neben steuerlichen Anlässen (Erbschaft- und Schenkungsteuer) spielen derartige Bewertungen eine wesentliche Rolle bei Regelungen zur Unternehmensnachfolge, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, bei der Abfassung von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen oder im Rahmen von Auseinandersetzungen. Unternehmens- und Praxisbewertungen sind regelmäßig auch notwendig, um einen angemessenen Kaufpreis beziffern zu können.

Wir ermitteln für Sie den für den jeweiligen Anlass richtigen Unternehmens- und Praxiswert auf Basis der anerkannten Bewertungsmethoden. Sie erhalten eine verständliche und nachvollziehbare Expertise als Entscheidungsgrundlage für Ihre Bedürfnisse, z.B. einen Kauf oder Verkauf.

Mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung begleiten wir unsere Mandanten in Bereichen der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung (z.B. Analysen der Kostensituation sowie des Rohgewinns; Erstellung und Auswertung der Unternehmenskennzahlen; Liquiditätsbeurteilung und -planung, Investitionsberatung etc.). Nutzen Sie auch unsere engen Verbindungen zu großen Banken, hier unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig, auch bei Kredit- und Anlageberatungen aus steuerlicher Sicht. Im Sanierungsfall stehen wir Ihnen ebenfalls als kompetenter Berater zur Seite.

Anders als früher sind Prüfungen — nicht zuletzt auf der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung und damit einhergehenden Transparenz auch von großen Datenmengen – mittlerweile unausweichlich, sobald gewisse Firmengrößen oder Einkommensgrenzen erreicht werden, oder Ihr Unternehmen zu einer Branche gehört, welche dauerhaft im besonderen Fokus der Prüfer liegt. Gerne unterstützen wir Sie in den verschiedensten Prüfungen, welche im Laufe der Zeit auf Ihr Unternehmen zukommen können — egal ob es sich um freiwillige oder interne Prüfungen handelt.

Ob Betriebsprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen etc. Wir beraten Sie und betreuen jede Prüfung, indem wir die komplette Korrespondenz für Sie übernehmen. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsprüfern, garantieren wir Ihnen einen exzellenten Service durch unser Unternehmen.

Entgegen anders lautenden Meldungen: Auch nach der Verschärfung zur Regelung der Selbstanzeige ist diese nicht von der Bildfläche verschwunden Im Gegenteil. Das mittlerweile auch über Staatsgrenzen angelegte Vorgehen der Staaten gegen nicht erklärte Einkünfte und problematische Steuermodelle drängt jeden Betroffenen immer mehr dazu, seine Verhältnisse zu ordnen. Und der einzige Weg zur steuerlichen Strafbefreiung ist nach wie vor die Selbstanzeige. Darüber hinaus bedenken viele Steuerpflichtige auch nicht, dass einfache Berichtigungen von Fehlern in früheren Steuererklärungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung unverzüglich zu erledigen sind, andernfalls man aus formeller Sicht schnell eine Steuerhinterziehung begangen hat, obwohl man lediglich in bester Absicht um Aufklärung von Versäumnissen bemüht ist. Der formelle Ausweg aus diesem Dilemma heißt auch in diesen Fällen: Selbstanzeige.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Nacherklärung von Einkünften mit unserer Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden, die gerade in diesem Bereich extrem wichtig ist, um Missverständnisse schnell zu klären und zu verhindern, dass die Behörden einen Weg einschlagen, der Sie oder Ihr Unternehmen vor andere als steuerrechtliche Probleme stellt.